Ein flüssigkeitsdichter Auffangraum ist vorgeschrieben bei Heizölbehältern in Gebäuden ab einem Volumen von 450 Liter. Dieser muss im Falle einer Anlagenleckage auslaufendes Heizöl auffangen.
Die Auffangwanne ist nicht erforderlich, wenn der Heizölbehälter doppelwandig ist und mittels zugelassenem Leckanzeigegerät überwacht wird. Glasfaserverstärkte Kunststofftanks außerhalb von Wasserschutzgebieten benötigen keinen Auffangraum, wenn sie auf einem flüssigkeitsdichten Boden aufgestellt sind und sich im Umkreis von 5 Meter kein Bodenablauf befindet.
Viele Auffangräume entsprechen nicht mehr den Vorschriften.
• wenn ein 3-fach Anstrich nicht zu erkennen ist
• wenn unter dem Tank nicht gestrichen ist
• bei Rissen im Bereich des Auffangraumes
• wenn sich Salpeter gebildet hat
• wenn das Volumen der Wanne zu klein ist
• wenn sich im Bereich der Wanne Abflussrohre oder andere Durchbrüche befinden
Wir sanieren alle Auffangräume fachgerecht, so dass der Sachverständige diesen mängelfrei abnimmt!
• wenn ein 3-fach Anstrich nicht zu
erkennen ist
• wenn unter dem Tank nicht
gestrichen ist
• bei Rissen im Bereich des
Auffangraumes
• wenn sich Salpeter gebildet hat
• wenn das Volumen der Wanne zu
klein ist
• wenn sich im Bereich der Wanne
Abflussrohre oder andere Durchbrüche
befinden.
Wir sanieren alle Auffangräume fachgerecht, so dass der Sachverständige diesen mängelfrei abnimmt!